Beraterhaftung
Mandate im Gebiet der Beraterhaftung werden durch unsere Kanzlei seit mehr als 10 Jahren bearbeitet. Dies umfasst sowohl die forensische Tätigkeit, als auch die Aufgabenstellung als Gutachter.
Hier ist unsere Kanzlei auch immer wieder für Versicherungen tätig. Die Fälle werden im gesamten Bundesgebiet bearbeitet, bisher insbesondere vor den Landgerichten Kiel, Itzehoe, Berlin, Hamburg, Aurich, Stade, Köln, Hannover, Wuppertal, Mannheim sowie den Oberlandesgerichten Schleswig, Hamm und Celle.
Bereits im Vorfeld von möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen ist unsere Kanzlei ebenfalls tätig, z.B. bei der Entwicklung von Schadensminderungsstrategien in laufenden Betriebsprüfungsverfahren oder vorgelagerten gerichtlichen Verfahren.
Soweit Sie Interesse an weiteren Informationen haben, schicken wir Ihnen gern kostenlos und unverbindlich unsere Sonderinformationen zu. Die Anforderung kann insbesondere mit dem vorbereiteten Formular auf der Kontaktseite oder aber per E-Mail an info@leibner.de erfolgen.